Die kantonale Verordnung von Chur gibt uns Folgendes vor bezüglich Jugendschutz (Art. 18):
BR 935.400 – Filmverordnung – Kanton Graubünden – Erlasssammlung
- Unbegleitet dürfen Jugendliche unter 16 Jahren und Kinder im Rahmen des festgelegten Zutrittsalters Filmvorführungen besuchen, die bis spätestens 21:00 Uhr beendet sind.
- In Begleitung Erwachsener dürfen sie alle Filmvorführungen besuchen, falls sie das festgelegte Zutrittsalter nicht um mehr als zwei Jahre unterschreiten. Die Verantwortung für die Einhaltung der Altersbestimmungen liegt bei der Begleitperson.