Die Film-Altersfreigabe kann in folgenden Fällen abweichen:
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Vorstellungen in Chur
- Die kantonale Verordnung von Chur gibt bezüglich Jugendschutz (Art. 18) folgendes vor:
BR 935.400 – Filmverordnung – Kanton Graubünden – Erlasssammlung- Unbegleitet dürfen Jugendliche unter 16 Jahren und Kinder im Rahmen des festgelegten Zutrittsalters Filmvorführungen besuchen, die bis spätestens 21:00 Uhr beendet sind.
- In Begleitung Erwachsener dürfen sie alle Filmvorführungen besuchen, falls sie das festgelegte Zutrittsalter nicht um mehr als zwei Jahre unterschreiten. Die Verantwortung für die Einhaltung der Altersbestimmungen liegt bei der Begleitperson.
- Die kantonale Verordnung von Chur gibt bezüglich Jugendschutz (Art. 18) folgendes vor:
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4DX-Vorstellungen
- Bitte vor dem Ticketkauf die 4DX-Sicherheitshinweise durchlesen, um zu prüfen, ob die Vorstellung geeignet ist.