In der Schweiz ist eine erziehungsberechtigte Person jemand, der oder die das Sorgerecht für ein Kind besitzt. Diese Person trägt die umfassende Verantwortung für Pflege, Erziehung, Gesundheit und Vermögen des Kindes. In der Regel sind dies beide Elternteile oder eine allein sorgeberechtigte Person, immer mit dem Kindeswohl im Mittelpunkt – wie es im Schweizer Zivilgesetzbuch (ZGB) festgelegt ist.
Das bedeutet konkret: Man kann nicht einfach mit älteren Kolleginnen oder Kollegen ins Kino gehen, wenn man selbst zu jung für den Film ist.